„Bundesinnenminister Schäuble hat durchaus die Möglichkeit, in Einzelfällen die Aufnahme von Gefangenen anzuweisen. In erster Linie geht es hier um Gefangene, die auch nach Aussage der USA unschuldig in dieses menschenunwürdige Gefangenenlager verschleppt wurden. Eine Gefahr für die Sicherheit der deutschen Bevölkerung stellen sie demzufolge nicht dar.
Auch die Bedenken anderer EU-Staaten, dass die aufgenommen Häftlinge sich frei im Schengen-Raum bewegen können, ist lediglich eine schlechte Ausrede für die eigene Untätigkeit. Ihr Aufenthalt kann auf einzelne Länder beschränkt werden. Diese Möglichkeit sieht das deutsche Aufenthaltsgesetz ausdrücklich für diejenigen vor, die auf Weisung des Bundesinnenministers aufgenommen werden. Und schließlich hat sich mit München bereits eine Kommune bereit erklärt, die uigurischen Gefangenen aufzunehmen. Auch für die Gefangenen, um deren Aufnahme das US-amerikanische „Center for Constitutional Rights“ gebeten hat, wird sich eine entsprechende Lösung finden lassen. Es fehlt also nur am politischen Willen des Bundesinnenministers.“