Am Freitag treffen sich die Berichterstatter der Bundestagfraktionen, um für den Innenausschuß die Beratungen über eine eventuelle Nachbesserung der 2007 beschlossenen Regelung des Bleiberechts für Asylbewerber vorzubereiten. Auslöser ist ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Zeit drängt, denn die von CDU/CSU und SPD vor zwei Jahren eingeführte »Altfallregelung« im Aufenthaltsgesetz erweist sich, wie Kritiker von Anfang an vorhergesagt haben, als völlig unzureichend. Daher sind entscheidende Änderungen zugunsten der Betroffenen dringend nötig.
Die jetzige Gesetzeslage verfehlt das Ziel, langjährig hier lebenden sogenannten geduldeten Ausländern einen beständigen Aufenthalt zu sichern und sie aus dem Teufelskreis der inhumanen Kettenduldungen zu befreien. Denn von den gemäß der Altfallregelung bis zum Stichtag 28. Februar 2009 erteilten 35040 Aufenthaltserlaubnissen sind 28483 nur »auf Probe« zugestanden. Diesem Personenkreis droht Ende 2009 der Verlust dieses Status und die Zurückstufung in die Duldung. Darauf machte dieser Tage auch die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl den Bundestag aufmerksam.
Ursache für die dramatische Entwicklung ist die Vorschrift des Paragraphen104a Aufenthaltsgesetz. Demnach müssen die Betroffenen bis zum 31. Dezember 2009 einen Arbeitsplatz und die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts aus eigener Kraft nachweisen. Die Linke hat stets vorhergesagt, daß dies den meisten Menschen, die in das Aufenthaltsrecht auf Probe gelangt sind, angesichts der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland nicht möglich sein wird. Dies gilt erst recht seit der Zuspitzung der Wirtschaftskrise in den letzten Monaten. Pro Asyl verweist nun darauf, daß diese Menschen mit Aufenthaltserlaubnis auf Probe wegen ihrer schwierigen rechtlichen Ausgangslage meist nur prekäre Beschäftigungsverhältnisse eingehen konnten und von Entlassungen zuerst betroffen sind.
Hinzu kommt nach Einschätzung von Pro Asyl, daß viele Maßnahmen für einen verbesserten Arbeitsmarktzugang noch nicht greifen konnten. Die Geduldeten waren in der Vergangenheit von Fördermaßnahmen regelmäßig ausgeschlossen. Die Lockerungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt, die im Rahmen des »Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes« beschlossen worden sind, sind erst seit dem 1. Januar 2009 in Kraft und konnten daher in der Praxis noch nicht zur Wirkung kommen.
Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht im August 2008 die Definition der »Sicherung des Lebensunterhalts« verschärft. Demnach wird das zu erzielende Einkommen nicht durch die Hartz-IV-Pauschalen definiert, sondern es müssen die nach Hartz IV zulässigen Freibeträge hinzugerechnet werden. Das Einkommen, das erzielt werden muß, um nicht in die Duldung zurückzufallen, liegt also deutlich über den Beträgen, von denen bei Erlaß der Altfallregelung ausgegangen worden war.
Unter diesen Umständen hätte die Beibehaltung des Stichtags 31. Dezember 2009 für die Betroffenen katastrophale Folgen. Pro Asyl appellierte daher am Dienstag an die Abgeordneten, noch vor der Bundestagswahl gesetzgeberisch aktiv zu werden.