Todesursache institutioneller Rassismus

Antirassistische Initiative dokumentiert Suizide und Selbstverletzungen von Geflüchteten

von Ulla Jelpke (erschienen in der jungen Welt vom 26.07.2021)

In den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 sind in Deutschland mindestens 159 Geflüchtete durch Suizid ums Leben gekommen. 2.466 Geflüchtete haben sich in diesem Zeitraum selbst verletzt oder Suizidversuche unternommen. Das teilte in der vergangenen Woche die Antirassistische Initiative (ARI) mit, die seit 1993 Jahr für Jahr die »tödlichen Folgen« der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik dokumentiert. Die Recherche umfasst mittlerweile mehr als 16.000 Einzelgeschehnisse auf über 1.200 Seiten. Berücksichtigt werden direkte Formen der Gewaltausübung durch Bedienstete des Staates, Todesfälle durch unterlassene Hilfeleistung, Selbsttötungen und Selbstverletzungen, aber auch rassistische Angriffe von seiten der Bevölkerung. Ihre Recherchearbeit versteht die ARI als Versuch, »Beweise für den institutionellen Rassismus vorzulegen«.

Nachdem zuletzt Polizeigewalt gegen Geflüchtete im Vordergrund stand, hat die Initiative die Dokumentation in diesem Jahr mit dem Schwerpunkt Suizide und Selbstverletzungen ausgewertet. Da erfahrungsgemäß mit vielen Nachmeldungen zu rechnen sei, bezieht die Analyse sich auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren.

Die vielen Einzelbeispiele in der Fallsammlung der ARI zeigen, dass die Gründe für Suizide und Selbstverletzungen vielfältig sind. Manche Menschen sehen als allerletzte Flucht nur die Selbsttötung, weil ihnen jede Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit genommen wurde und sie existentielle Angst vor der Abschiebung haben. Andere verletzen sich selbst, um sich aus ausweglosen Situationen – etwa in Abschiebehaft – zu befreien oder gegen menschenunwürdige Behandlungen zu protestieren. Bei wieder anderen ist gar nicht klar, ob sie die Absicht hatten zu sterben oder vor einer Festnahme oder Polizeikontrolle fliehen wollten und dabei in den Tod stürzten. So unterschiedlich die individuellen Schicksale sind, haben sie doch die Gemeinsamkeit, dass sie mit rassistischen Sondergesetzen und Behördenschikanen in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Gäbe es diese Maßnahmen nicht, wären vermutlich viele der Menschen, deren Tod die ARI dokumentiert, noch am Leben.

Auch die Geschichte von Muhammad Azhar Shah ist Teil der aktuellen Dokumentation. Er musste aus Pakistan fliehen, weil er mit dem Tode bedroht wurde, nachdem er als Journalist für die Befreiungsbewegung Kaschmirs gearbeitet hatte. In Deutschland bekam er keinen Schutz, sondern sollte im Herbst 2020 nach Islamabad abgeschoben werden. Zwei Abschiebeversuche konnte er durch verzweifelten Widerstand verhindern, indem er sich selbst verletzte. Den Polizisten teilte er mit, dass er lieber in Deutschland in Frieden sterben wolle als in Pakistan unter Folter. Am 7. Dezember 2020 kam er schließlich zum zweiten Mal in Abschiebehaft und wurde dort wegen seines vorherigen Suizidversuchs in eine Isolationszelle gesperrt. Obwohl 45.000 Menschen mit einer Onlinepetition gegen seine Abschiebung protestierten und sich auch das PEN-Zentrum für seinen Schutz einsetzte, gelang es letztlich nicht, die Abschiebung zu verhindern. Am Abend des 18. Januar 2021 wurde Muhammad Azhar Shah an Händen und Füßen gefesselt nach Pakistan ausgeflogen; unmittelbar nach der Ankunft nahmen dortige Polizisten ihn unter Schlägen fest und brachten ihn in ein Gefängnis. Unterstützer schafften es, ihn mithilfe von Bestechungsgeldern freizubekommen. Seitdem muss er sich verstecken.

Häufig bleiben jene, die sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen das rassistische Asylsystem töten oder selbst verletzen, namenlos, ihre Geschichten unbekannt. In der Dokumentation heißt es dann beispielsweise: 30. Juli 2020, Landeshauptstadt Hannover, Niedersachsen. Im Warteraum der Polizeistation Raschplatz versucht sich ein 30 Jahre alter Mann aus Marokko zu strangulieren. Oder: 10. April 2020, Chemnitz im Bundesland Sachsen. Ein 30 Jahre alter Flüchtling aus Afghanistan tötet sich selbst. Oder: 25. Juni 2019, Bundesland Sachsen, Stadt Dresden. Ein 14jähriges Mädchen aus Syrien tötet sich selbst. Seitenweise setzen sich diese Einträge fort und vermitteln so eine Ahnung von dem unbeschreiblichen Leid, das durch den institutionellen Rassismus in Deutschland hervorgerufen wird.

Eine offizielle Erfassung von Suiziden und Selbstverletzungen von Geflüchteten gibt es bislang nicht. Teilweise gelinge es, über parlamentarische Anfragen auf Bundesländerebene »etwas mehr Licht in das große Dunkelfeld zu bringen«, heißt es in der Pressemitteilung der ARI. Die Antworten seien aber oft lückenhaft. So würden etwa unter Verweis auf den Datenschutz genaue Orts- und Zeitangaben unterbleiben. Die Initiative trägt darüber hinaus Presseberichte sowie Informationen von Angehörigen und Organisationen zusammen. Ihrer kontinuierlichen Arbeit ist es zu verdanken, dass überhaupt umfassende Daten zu Suiziden und Selbstverletzungen von Geflüchteten vorliegen. Es sei aber von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, so die ARI. Die aktualisierte Dokumentation steht ab Mitte August unter www.ari-dok.org zum Download bereit.