Pressemitteilung: Flughafenverfahren für Flüchtlinge muss endlich abgeschafft werden

Besonders leiden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter dem Flughafenverfahren. Allein am Flughafen Frankfurt/Main kamen im vergangenen Jahr 68 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung an, die dort zunächst im Flughafentransitgewahrsam festgehalten wurden. Die Unterbringung ist keineswegs kindgerecht. Die Anwesenheit fremder Erwachsener und uniformierter Beamter bedeutet für die Kinder und Jugendlichen zusätzlichen Stress. Die Bundesrepublik verstößt damit eindeutig gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die den absoluten Vorrang des Kindeswohls im staatlichen Handeln fordert. Aber auch für Erwachsene ist der Aufenthalt im Niemandsland, dem Transitbereich des Flughafens, eine hohe Belastung. Das dort durchgeführte Schnellverfahren bei der Prüfung von Schutzersuchen ist vollkommen unakzeptabel.

Das Flughafenverfahren wurde im Rahmen des Asylkompromisses 1993 eingeführt. Bereits vor der formalen Einreise in die Bundesrepublik sollten so Asylsuchende, deren Antrag als „unbeachtlich“ angesehen wird, herausgefiltert und sofort in ihre Herkunftsstaaten zurückgeschoben werden. Dies geht auch mit einer Einschränkung der Verfahrensrechte der Asylsuchenden einher. Die Regelung verfolgt das Ziel, Schutzsuchende von einem Einreiseversuch nach Deutschland abzuschrecken.

1612559_Flughafenverfahren.pdf

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