„Jahr für Jahr verlieren Tausende Menschen in Deutschland ihr Aufenthaltsrecht, weil sie eine Straftat begangen haben. Davon sind auch Personen betroffen, die seit Jahrzehnten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und durch die Ausweisung aus allen sozialen Bezügen gerissen werden. Diese Politik halte ich für grundfalsch. Natürlich müssen Straftaten aufgeklärt und geahndet werden. Aber wenn Menschen nach Absitzen ihrer Strafe noch dazu abgeschoben werden, ist das eine ungerechte Doppelbestrafung, die nur Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betrifft und eines Rechtsstaats unwürdig ist“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Ausweisungen 2020 und im ersten Halbjahr 2021. Jelpke weiter:
„Die Zahl der jährlichen Ausweisungen ist in den letzten Jahren regelrecht in die Höhe geschossen. Zwischen 2010 und 2015 waren jährlich noch zwischen 3000 und 5000 Menschen betroffen, 2020 waren es mehr als 8000. Auch anerkannte Flüchtlinge werden immer häufiger ausgewiesen. Sie dürfen aber nicht abgeschoben werden, da ihnen im Herkunftsland Verfolgung und unmenschliche Behandlung drohen. Das hat zur Folge, dass die Betroffenen dauerhaft mit einer Duldung in Deutschland leben müssen.
Der Anstieg der Ausweisungen ist eine Folge mehrmaliger Gesetzesverschärfungen in den letzten Jahren. Selbst Bagatellvergehen können mittlerweile zum dauerhaften Entzug des Aufenthaltsrechts führen. Diese Politik muss auch als Effekt der gesellschaftlichen Rechtsverschiebung eingeordnet werden, denn der Ruf nach der schnellen Abschiebung ‚krimineller Ausländer‘ gehört seit jeher zum Standardrepertoire rechter Hetzer. Dabei ist Kriminalität ein gesellschaftliches Problem, mit dem sich die Gesellschaft auseinandersetzen muss, in der sie sich ereignet.“
Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: KA 19_31986 Ausweisungen 2020 und im ersten Halbjahr 2021