„Die Wartezeiten beim Familiennachzug afghanischer Angehöriger sind inakzeptabel. Wenn es im derzeitigen Tempo weitergeht, braucht es dreieinhalb Jahre, bis allein die jetzt schon anhängigen Verfahren abgearbeitet sind. Für die Betroffenen ist das angesichts der Machtübernahme der Taliban unerträglich“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, auf die Antwort der Bundesregierung zu ihrer Nachfrage auf eine schriftliche Frage. Trotz der Pandemie seien im ersten Halbjahr 2021 624 Visa zur Familienzusammenführung an afghanische Staatsangehörige erteilt worden, erklärte die Bundesregierung. Die Zahl der Personen aus Afghanistan, die auf einen Termin zur Vorsprache zur Beantragung eines Familiennachzugs warten, lag demnach zuletzt bei 2.760 in Islamabad und 1.413 in Neu Delhi, das sind insg. 4.173 afghanische Angehörige auf einer ‚Terminwarteliste‘. Ende Mai 2021 waren es noch 1.879 afghanische Angehörige, die in Islamabad auf einen Termin warteten, und 1.138 in Neu Delhi, d.h. insgesamt 3.017 Personen. Kurz gesagt: Wenn im ersten Halbjahr 2021 nur 624 Visa erteilt wurden, würde es bei gleichbleibendem Tempo 3,5 Jahre dauern, bis alleine die Fälle ‚abgearbeitet‘ sind, die derzeit auf eine Vorsprache zur Antragstellung warten.
Dazu erklärt die Abgeordnete Ulla Jelpke weiter:
„Man muss daran erinnern: Die Angehörigen haben in der Regel ein Recht auf Einreise nach Deutschland. Durch die bürokratische Bearbeitung und unzureichende Personalausstattung sind viele Angehörige, die längst in Deutschland sein sollten, unter die Terror-Herrschaft des Taliban-Regimes gefallen. Verantwortlich hierfür ist das SPD-geführte Außenministerium. Denn die ewig langen Wartezeiten sind hausgemacht: Das Personal in den Visastellen wurde in den letzten beiden Jahren deutlich abgebaut, Möglichkeiten der Visumsbearbeitung in Deutschland wurden kaum genutzt. Da genügt es nicht, jetzt eine personelle Aufstockung in Aussicht zu stellen. Das Auswärtige Amt muss alle Hebel in Bewegung setzen, um die bisherigen Versäumnisse wieder gut zu machen – soweit das noch möglich ist.“
Die Antwort der Bundesregierung ist hier einsehbar: 3008-MdB Jelpke_Nachbeantwortung FNZ AFG_an