„Die vom Bundesverfassungsgericht genannten Hürden für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren sind keineswegs zu hoch. Gefordert wird der rechtzeitige Abzug der V-Leute des Verfassungsschutzes aus den Gremien der NPD. Diese tragen ohnehin praktisch nichts zur Aufklärung über die NPD bei, betreiben aber Nazihetze und das obendrein noch mit staatlicher Bezahlung. Indem der Bundesinnenminister sich der Forderung nach Abschaltung der V-Leute widersetzt, wird er selbst zur größten Hürde für ein neues NPD-Verbotsverfahren.
Obwohl zunehmend aktive Antifaschistinnen und Antifaschisten zum Opfer rechtsextremer Gewalt von Gruppierungen wie den ‚Autonomen Nationalisten’ werden, diffamiert Schäuble gerade das Engagement antifaschistischer Gruppierungen als extremistisch. Auch der Widerstand der Friedensbewegung gegen den völkerrechtswidrigen Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan wertet Schäuble als verfassungsfeindlich. So straft Schäuble seine eigenen Worten Lügen, wenn er ‚das fortwährende zivilgesellschaftliche Engagement für unsere Demokratie und deren Werte’ für genauso wichtig wie die Arbeit der Sicherheitsbehörden erklärt.
Festzustellen bleibt: Verfassungsfeindlich handelt der Bundesinnenminister mit seinen permanenten Attacken auf die demokratischen Grundrechte. Aber darüber findet sich natürlich nichts im Bericht“