Jörg Eichler wird als jemand hingestellt, der Nazi-Symbole verbreite. Für diesen absurden Vorwurf zieht die Staatsanwaltschaft einen Aufkleber heran, mit dem zur Demo gegen den Zapfenstreich der Bundeswehr geworben wurde. Auf dem Bild sind Helme deutscher Soldaten aus unterschiedlichen Epochen abgebildet, von der preußischen Pickelhaube bis zur Bundeswehr. Unter anderem sind auch die Runen der SS zu sehen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deswegen vor, Kennzeichen verfassungsfeindlicher Vereinigungen verbreitet zu haben (§ 86 StGB).
Niemand, der dieses Bildmotiv betrachtet, kann ernsthaft auf den Gedanken kommen, es solle damit für die SS geworben werden. Es liegt auf der Hand, dass das Gegenteil der Fall ist: Die SS und darüber hinaus jegliche antidemokratische, militaristische Gesinnung werden entschieden verurteilt. Es gibt deshalb keinen plausiblen Grund, den Antimilitaristen vor Gericht zu bringen.
Regelrecht peinlich wird die Anklageschrift, wenn sie behauptet, die SS sei nie an Zapfenstreichen beteiligt gewesen. Da hätte ein Blick ins Geschichtsbuch geholfen: Der Waffen-SS war ausdrücklich die Durchführung von Zapfenstreichen gestattet. Die Militärzeremonie diente dazu, Kriegspropaganda zu verbreiten. Offenbar ist der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft ausgeprägter als ihre Geschichtskenntnis.
Ohnehin ist der Zapfenstreich Symbol für Krieg und Militarismus. Es ist nicht einzusehen, warum die Bundeswehr an dieser Zeremonie festhält. Die Bundeswehr stellt sich selbst mit ihren öffentlichen Militäraufmärschen in eine unselige Tradition. Auf diese Umstände kritisch hinzuweisen, halte ich für absolut legitim. Die Staatsanwaltschaft wäre gut beraten, ihre willkürliche Anklage zurückzuziehen.
Der Prozess beginnt am 6. Juli am Amtsgericht Dresden.