„Der Zugriff der Polizei auf die Asyldatenbank wird Flüchtlinge weiter stigmatisieren und diskriminieren. Die Datenbank ist einzig zu dem Zweck eingerichtet worden, Mehrfachanträge von Asylsuchenden in verschiedenen EU-Staaten aufzudecken. Der Vorschlag, sie der Polizei zu öffnen, verstößt gegen jeden datenschutzrechtlichen Grundsatz. Die Zweckbindung der gespeicherten Daten wird aufgehoben. Daten von Asylbewerbern werden zum Material für polizeiliche Rasterfahndungen, als ob in dieser Bevölkerungsgruppe strafbares Handeln besonders ausgeprägt wäre. DIE LINKE sieht sich in ihren Befürchtungen bestätigt, dass, wenn erst einmal eine solche Datei eingerichtet ist, auch bald die Sicherheitsbehörden Zugriff hierauf verlangen.
Die EU-Kommission will den Trend zu immer grenzenloseren Datentransfers und Datenerfassungen auf Vorrat offenbar weiter verfolgen. Das bedeutet zugleich einen Trend weg von den Grundrechten. Dieser Trend zum präventiven Überwachungsstaat stellt auch die Grundrechte der EU-Bürger permanent in Frage.“