Die Bundesregierung muß parlamentarische Anfragen von Bundestagsabgeordneten zur Tätigkeit von Geheimdiensten beantworten. Die Auskünfte mit pauschalen Standardfloskeln zu verweigern ist grundgesetzwidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung erklärt. Die Linksfraktion im Bundestag, deren Abgeordnete Hauptbetroffene der Spitzelei gegen Parlamentarier sind, begrüßte das Urteil.
Die Verfassungsklage, angestrengt duch die Fraktion der Grünen, richtete sich gegen die Bundesregierung, weil diese mehrere kleine Anfragen zur Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz nicht beantwortet hatte. Ende des Jahres 2006 war herausgekommen, daß Abgeordnete der Linksfraktion vom Geheimdienst überwacht werden. Grüne und Linke hatten sich nach Einzelheiten erkundigt. Die Regierung verweigerte diese mit der pauschalen Begründung, die Offenlegung der Informationen könnte »Rückschlüsse« auf die Arbeitsweise des Geheimdienstes zulassen und dessen weitere Arbeit gefährden oder erschweren. Außerdem, so die Regierung weiter, habe sie bereits vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages Stellung genommen. Dieses Gremium tagt allerdings geheim, seine Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und daher kaum zu einer effektiven Kontrolle in der Lage.
Die Taktik, das PKGr gegen den Rest des Parlamentes auszuspielen, haben die Karlsruher Richter nun bemängelt: »Das Gremium ist ein zusätzliches Instrument parlamentarischer Kontrolle der Regierung, das parlamentarische Informationsrechte nicht verdrängt«, heißt es in der Entscheidung. Auch den pauschalen Hinweis auf Geheimhaltungsbedürftigkeit lassen die Richter nicht durchgehen. Die Regierung könne dieses Argument nur mit einer »der jeweiligen Problemlage angemessenen ausführlichen Begründung« verwenden, die der Bundestag dann prüfen könne.
Im konkreten Fall dürfte das schwer fallen: Es sei »nicht ersichtlich, daß die von den Antragstellern erbetenen Informationen geheimhaltungsbedürftig sind«, so die Verfassungsrichter. Schließlich behauptet die Bundesregierung selbst, der Geheimdienst habe eine »Sachakte« über die Linksfraktion angelegt, beobachte sie aber ohne Einsatz »nachrichtendienstlicher Mittel«. Statt dessen würden nur öffentlich zugängliche Quellen wie Presseerklärungen, Zeitungsberichte und Reden genutzt.
Die Karlsruher Richter weisen darauf hin, daß die geheimdienstliche Beobachtung von Abgeordneten »erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung« berge. Das Informationsbedürfnis des Parlaments habe daher »hohes Gewicht«.