Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und Die Linke haben massive Kritik an der geplanten Übermittlung von detaillierten persönlichen Daten abhängig Beschäftigter an eine zentrale Speicherstelle des Bundes geübt. Ab 1. Januar 2010 soll das Projekt »Elena« schrittweise eingeführt werden. Die Abkürzung steht für »Elektronischer Entgeltnachweis«. Bisher wurden Arbeitsbescheinigungen in Papierform an die Sozialversicherungen geschickt, weil die Entgeltdaten für die Berechnung von Arbeitslosengeldern oder Renten erforderlich sind. Künftig soll eine elektronische Übermittlung und zentrale Speicherung stattfinden. Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, Sozialbehörden und Gerichte können dann die elektronisch verschlüsselten Daten abrufen. Dies erlaubt das Elena-Verfahrensgesetz vom 28. März 2009, das jetzt umgesetzt werden soll.
Das Vorhaben wurde seinerzeit von der großen Koalition als Beitrag zur Entbürokratisierung propagiert. Damit könnten angeblich Anträge auf staatliche Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld sowie Rentenberechnungen schneller bearbeitet werden. Ver.di-Chef Frank Bsirske bezeichnete Elenea letzte Woche gegenüber stern.de als ein »ursprünglich sinnvolles Projekt«. Dieses werde aber »durch aberwitzige Datensammelwut ins absolute Gegenteil verkehrt«. Erst seit kurzem liegt der von der Bundesregierung erarbeitete, 41seitige Datenbogen vollständig vor. Daraus ergibt sich u.a., daß in der Rubrik »Fehlzeiten« gefragt wird, ob ein Arbeitnehmer »rechtmäßig« oder »unrechtmäßig« gestreikt habe. Ferner sollen die Arbeitgeber Kündigungsgründe und Abmahnungen erwähnen und bei Entlassungen schildern, welches »vertragswidrige Verhalten« zur Vertragsauflösung geführt habe.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußerte am Samstag in der Thüringer Allgemeinen ebenfalls schwere Bedenken. Bei »Elena« würden höchst sensible Daten von vierzig Millionen Arbeitnehmern abgefragt und damit die Grenze der Zulässigkeit überschritten, kritisierte Schaar. Er forderte, die Liste der Fragen noch einmal zu überarbeiten. Schaar erwähnte insbesondere die Informationen über Streikteilnahme oder Fehlzeiten am Arbeitsplatz. »Damit habe ich größte Probleme. Bisher tauchen solche Informationen auf Gehaltsbescheinigungen nicht auf, und ihre generelle Speicherung in einer zentralen Datei ist weder gesetzlich geboten noch wäre sie verfassungsrechtlich zulässig«, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Auch die Speicherung von Abmahnungen im Falle von Kündigungen halte er für höchst bedenklich. Wenn die Bundesagentur für Arbeit die Daten benötige, um im Einzelfall Sperrzeiten zu verhängen, rechtfertige dies keinesfalls, solche Informationen generell zu speichern. Scharfe Kritik kam auch von der Linken. Die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau warf dem Staat eine »maßlose Sammelwut« vor. Ver.di-Chef Frank Bsirske kündigte an: »Wir prüfen sämtliche Klagemöglichkeiten gegen den Datenkatalog.«