Nach dem versuchten Sprengstoffanschlag am 25. Dezember auf ein US-Flugzeug sind die Sicherheitsvorkehrungen auch an deutschen Airports verschärft worden. Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag mitteilte, wird es vor allem intensivere Kontrollen von Personen und Handgepäck geben. Sofort stehen auch die sogenannten Nacktscanner zur Passagierkontrolle wieder hoch im Kurs. Die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, äußerte am Dienstag in der Rheinischen Post: »Wenn die Würde des Menschen gewahrt wird, müssen wir zur Sicherheit der Passagiere auch in solche Systeme investieren.« Die bisherige Ablehnung ihrer Partei habe sich auf die erste Generation der Geräte bezogen, weil diese nicht nur versteckte Gegenstände gezeigt hätten, sondern auch die unbekleideten Körper der Passagiere.
Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sprach sich für eine Verschärfung der Fluggastkontrollen aus. Dies schließe auch den Einsatz von Körperscannern ein, denn man müsse jetzt auf Technik setzen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, sagte, er halte es für »durchaus möglich, die Vorkehrungen so zu treffen, daß die Intimsphäre gewahrt bleibt«. Angeblich läßt die Bundespolizei in Lübeck einen neuartigen Scanner entwickeln, der die Körpersilhouette verfremdet. Diese Geräte sollen bereits im nächsten Jahr einsatzfähig sein.
Die Partei Die Linke bleibt bei ihrem Nein zum Scannen der Fluggäste. Sie kritisierte am Dienstag insbesondere das erneute Einknicken der FDP und erklärte: »Wir brauchen weder den gläsernen Bürger noch den nackten Passagier«. Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), erklärte im Kölner Stadtanzeiger, Nacktscanner seien nicht nötig, wenn mehr Personal eingesetzt wird. Der Verantwortliche der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Josef Scheuring, kritisierte die Privatisierungspolitik auf deutschen Flughäfen. Nur rund tausend von 11000 Kontrolleuren sind laut Scheuring noch in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis als Angestellte der Bundespolizei beschäftigt.