„Die Länder Bayern und Hessen treiben ein riskantes Spiel: Sie wollen die Verfassungswidrigkeit des Luftsicherheitsgesetzes feststellen lassen, nur um anschließend eine Grundgesetzänderung durchzudrücken. Sie wollen nicht weniger, sondern mehr Inlandseinsätze des Militärs.
Doch wer wie der bayerische Innenminister Joachim Herrmann glaubt, die öffentliche Sicherheit durch den Aufmarsch von Soldaten im Inneren erhöhen zu können, verkalkuliert sich gewaltig. Zum Soldatenhandwerk gehört es, das Töten unschuldiger Menschen in Kauf zu nehmen. Das erleben wir in Afghanistan Tag für Tag. Sollen nun auch im Inland so genannte Kollateralschäden provoziert werden? Diese wären unvermeidlich, wenn Soldaten tatsächlich berechtigt würden, mit militärischer Gewalt gegen Zivilisten vorzugehen. Soldaten mögen zwar mehr von Waffentechnik verstehen als die Polizei, ihnen fehlt jedoch jegliche kriminologische Ausbildung. Zudem sollten es sich die Bundesländer zweimal überlegen, ob sie wirklich wollen, dass die Bundesregierung auch ohne ihre Zustimmung das Militär in Marsch setzen kann.
Ich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Linie aus dem Jahr 2006 bleibt und auch die Paragrafen 13 und 14 des Luftsicherheitsgesetzes verwirft. Denn wenn die so genannte Amtshilfe noch weiter militarisiert wird als sie es ohnehin schon ist, würde das die öffentliche Sicherheit nicht erhöhen, sondern gefährden.“