„Der Europäische Gerichtshof hat gefordert, dass in einem Widerrufsverfahren nicht nur geprüft werden soll, ob die Fluchtgründe mittlerweile beseitigt sind. Es müsse auch geprüft werden, ob neue Asylgründe hinzugekommen sind. Damit verlängern sich die Verfahren zur Prüfung von Widerrufen gegen den Status anerkannter Flüchtlinge noch weiter. Diese Verfahren werden drei Jahre, nachdem ein unter Umständen langwieriges Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde, durchgeführt und stürzen die Betroffenen erneut in Unsicherheit. Ob und inwieweit sich die Betroffenen in Deutschland verwurzelt haben, spielt bei den Verfahren keine Rolle. Die allgemeine soziale und Sicherheitslage im Herkunftsstaat wird ebenfalls nicht berücksichtigt.
Widerrufsverfahren werden in Deutschland massenhaft durchgeführt. Alleine 23.500 irakischen Flüchtlingen wurde seit 2000 der Flüchtlingsstatus widerrufen. In den Jahren 2005 bis 2009 standen 30.521 Asylanerkennungen 36.028 Widerrufe gegenüber. Der Asylwiderruf kann auch den Verlust des Aufenthaltsstatus zur Folge haben. Die Betroffenen, die in ihren Heimatländern verfolgt wurden und unvorstellbare Mühen auf sich genommen haben, um aus ihren Heimatländern zu fliehen, werden damit massenweise in neue Unsicherheit und Angst versetzt. Deshalb gehören die obligatorischen Widerrufsverfahren endlich abgeschafft.“