Wegen der desolaten menschenrechtlichen Lage in Syrien wurden in den vergangenen Monaten jene Asyl- und Asylfolgeverfahren auf Eis gelegt, in denen eine (negative) Entscheidung eine Abschiebung ermöglicht hätte. Das ist nun vorbei: Nach „aktuell vorliegenden Informationen“, so die Bundesregierung, sei sie zu „dem Ergebnis gelangt, dass die bestehende Asylentscheidungspraxis grundsätzlich fortgeführt werden kann“ – und damit auch die Abschiebungen.
Diese Entscheidung bedeutet zugleich, Kurdinnen und Kurden aus Syrien den Schutz zu verweigern, obwohl diese dort Opfer systematischer Diskriminierung werden. Aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger Syriens und noch viel mehr die zahlreichen Staatenlosen müssen härteste Repression fürchten, sobald sie sich offen gegen das Regime in Damaskus stellen.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Berichte, dass Abgeschobene unmittelbar nach ihrem Eintreffen in Syrien Opfer willkürlicher Verhaftungen, tagelanger Verhöre und rechtsstaatswidriger Prozesse wurden. Ein Betroffener ist mittlerweile in die Türkei weitergeflohen und steht nun unter dem Schutz des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR). 38 Menschen wurden im Vorjahr nach Syrien abgeschoben.
Details für die seit dem 25. Februar erfolgte Neubewertung verrät die Bundesregierung nicht.
DIE LINKE lehnt es ab, den vagen Versprechungen der syrischen Regierung und flüchtigen Eindrücken von Delegationen zu trauen. Syrien hat die zentralen Menschenrechtsabkommen nicht unterschrieben. DIE LINKE fordert deshalb einen sofortigen Abschiebestopp für Menschen aus Syrien und die Kündigung des deutsch-syrischen Abschiebeabkommens.