Pressemitteilung: Bundesregierung offenbart zynisches Verständnis von Rechtsschutz

„Wir hatten von der Bundesregierung wissen wollen, ob sie an der Praxis festhalten will, Asylbewerbern den Bescheid über ihre Überstellung in einen anderen EU-Staat im Rahmen des Dublin-Asylverfahrens erst bei der Abschiebung auszuhändigen. Denn in der Praxis ist es den Asylbewerbern dadurch unmöglich, noch Rechtsschutz gegen die Überstellung in den anderen Staat zu erwirken, in dem ihr Asylverfahren durchgeführt werden soll.

Die Bundesregierung findet, die Betroffenen wüssten ja, dass ein Dublin-Verfahren durchgeführt werde und damit auch, dass eine Überstellung möglich sei. Dass durch dieses Wissen der Rechtsschutz gesichert sei, wie die Bundesregierung nahelegt, ist unsinnig. Denn nur gegen einen konkreten behördlichen Bescheid können die Betroffenen Rechtsschutz erlangen, nicht gegen mögliche behördliche Handlungen in der Zukunft. Das ist auch deshalb skandalös, weil es unter anderem um Asylbewerber geht, die nach Griechenland überstellt werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit mehrfach einstweiligen Rechtsschutz verfügt, weil in Griechenland kein faires Asylverfahren gesichert ist.

Das zeigen im Übrigen auch die Zahlen der Bundesregierung: demnach muss der stellvertretende griechische Innenminister über 45.000 anhängige Berufungsverfahren gegen Asylentscheide der ersten Instanz entscheiden. Der Rechtsschutz in Asylverfahren ist damit de facto ausgehebelt. Die Bundesregierung sollte angesichts dessen auf Rücküberstellungen nach Griechenland verzichten.“

1701133_Dublin_Griechenland_III.pdf

KA_17_1133_Dublin_III.pdf