„‘Seit der 16. Wahlperiode ist ein Angehöriger des Bundesamtes für Verfassungsschutz für einen Bundestagsabgeordneten tätig‘, teilt die Bundesregierung mit. Auch der BND hatte in der Vergangenheit einen Mitarbeiter, der „für eine im Bundestag vertretene Fraktion tätig“ war.
Erst vorige Woche wurde enthüllt, dass der Berliner Verfassungsschutz einen Mitarbeiter bei einem SPD-Abgeordneten untergebracht hatte.
Die Beschäftigung von Geheimdienstlern im Bundestag ist geeignet, das Vertrauensverhältnis unter den Abgeordneten nachhaltig zu erschüttern und droht die Ausübung des Mandats zu beeinträchtigen. Daran kann auch die Zusicherung der Bundesregierung nichts ändern, die Geheimdienstler genössen für die Zeit ihrer Beschäftigung im Bundestag Sonderurlaub und erhielten keine Bezüge. Schließlich bedeutet das nur, dass sie nach dem Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses im Parlament wieder zum Geheimdienst zurückkehren – und dort alles ausplaudern, was die Schlapphüte für relevant halten können.
Die Antwort der Bundesregierung wirft viele offene Fragen auf. So ist nicht einmal klar, ob der betreffende Bundestagsabgeordnete überhaupt weiß, dass sein Mitarbeiter ein beurlaubter Verfassungsschützer ist. Offen ist auch, wie der Zugang zu Geheimdokumenten geregelt ist. Wenn der Mitarbeiter Unterlagen anderer Geheimdienste oder auch vertrauliche Unterlagen des Innen- oder Verteidigungsausschusses einsehen kann, verschwimmen sowohl die Zuständigkeitsgrenzen zwischen den Diensten als auch die zwischen Verfassungsschutz und Polizei bzw. Militär.
Die einzige Konsequenz kann nur lauten: Geheimdienste raus aus dem Parlament!