Unzutreffend ist insbesondere, dass die Eintragung der Sicherungshypothek auf das Grundstück der Villa Vigoni ausgesetzt sei. Ein falscher Eindruck wird hinsichtlich der Pfändung des DB-Eigentums erweckt: Auch wenn die Gelder wieder von der Italienischen Staatsbahn (FS) wieder freigegeben sind – die Pfändung bleibt eingetragen (d. h. im Zweifelsfall, dass die FS als Schuldnerin einspringen müsste).
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