„Die Pläne der EU-Kommission fallen nicht vom Himmel, sondern folgen Zielvereinbarungen, die in den letzten Jahren in den EU-Gremien beschlossen wurden. Die Bundesregierung hat, wenn es um mögliche Verbesserungen beim Asylrecht ging, stets gebremst. Jetzt, wo die Beschlüsse allmählich umgesetzt werden müssen, kündigt sie offenen Widerstand an. Dass Innenstaatssekretär Ole Schröder in diesem Zusammenhang vor einer ‚Sogwirkung’ warnt, zeigt, dass es der Bundesregierung nicht um effektiven Flüchtlingsschutz geht, sondern um die Beibehaltung der restriktiven deutschen Regelungen.
Dabei ist das Asylrecht in mehrfacher Hinsicht reformbedürftig. Eine EU-weite Harmonisierung muss insbesondere das entwürdigende Festhalten von Flüchtlingen in den Transitzonen deutscher Flughäfen endlich beenden. Dort werden Menschen, die Asyl suchen, faktisch eingesperrt. Ordentliche Anhörungen und Zugang zu Anwälten sind kaum gewährleistet. Es gibt zudem keine Begründung dafür, Asylsuchende diskriminierenden Sonderregelungen bei Arbeitsmarktzugang und Sozialhilfe zu unterwerfen.
Es darf aber nicht übersehen werden, dass auch die EU-Flüchtlingspraxis einer Reform bedarf. Die so genannte Grenzschutzagentur Frontex wirkt faktisch als Migrations-Verhinderungs-Agentur, und die Dublin-II-Verordnung begründet einen EU-weiten Verschiebebahnhof für Flüchtlinge. Bis zu einem humanitären Flüchtlingsrecht ist es also noch ein weiter Weg. Die Bundesregierung sollte diesen Weg bereiten statt ihn zu blockieren.“