„Dass die Unionsfraktion den Vorschlag der Deutschen Polizeigewerkschaft ernsthaft prüfen will, ist purer Populismus und offenbart ein mangelhaftes Rechtsstaatsverständnis. In einem Rechtsstaat liegt die Zuständigkeit für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei der Polizei und bei niemandem sonst. Wer Aussehen, Namen und Anschrift entlassener Sexualstraftäter öffentlich machen will, schafft damit keine Sicherheit vor Gewalttaten. Im Gegenteil: Erfahrungen aus den USA zeigen, dass die dergestalt Angeprangerten damit rechnen müssen, bei Sexualstraftaten in der Nachbarschaft in Verdacht zu geraten und Opfer von Lynchaktionen zu werden.
Genau wie dieser wahnwitzige Vorschlag soll auch die Forderung nach Ausweitung der Sicherungsverwahrung darüber hinwegtäuschen, dass seit Jahren die notwendigen Ressourcen für eine erfolgreiche Therapie und Resozialisierung von Sexual- und Gewaltverbrechern zusammengestrichen werden und ein reiner Verwahrvollzug in deutschen Gefängnissen Einzug gehalten hat.“