So will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Dezember die Ergebnisse einer vom früheren Verfassungsschutzpräsidenten Eckart Werthebach (CDU) geleiteten Expertenkommission vorstellen. Darin mitgearbeitet haben auch der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm, Ex-BKA-Chef Ulrich Kersten und der ehemalige Präsident des Zollkriminalamts Karl-Heinz Matthias.
Laut einem der Tageszeitung Die Welt vorliegenden internen Papier der Kommission sollen Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und Teile des Zolls in einer neuen Sicherheitsbehörde konzentriert werden. Alternativ könnte auch eine erweiterte »Bundeskriminalpolizei« aus BKA, Teilen der Bundespolizei und des Zolls oder eine eigenständige Bundesfinanzpolizei aus operativen Einheiten des Zolls gebildet werden. Die Linksfraktion kritisierte am Dienstag das Vorhaben, »einen Apparat zu schaffen, der zentralstaatlich organisiert ist, der mit dem BKA-Gesetz bereits vor Jahren quasi-geheimdienstliche Kompetenzen erhalten hat und diese mit dem strukturellen Unterbau der Bundespolizei auch auf breiter Front anwenden könnte. Demokratische Kontrolle könne es bei solchen Monsterbehörden nicht mehr geben.
In einem ebenfalls der Welt vorliegenden Strategiepapier versucht sich die FDP mit eigenständigen Vorschlägen zur Verschmelzung der Zollbehörden mit BKA und Bundespolizei zu profilieren. So möchten die Liberalen die zur Bekämpfung von Menschenhandel und Waffenschmuggel gebildete »Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll« (ZUZ) und die Eliteeinheit GSG9 der Bundespolizei zusammenlegen.
Bereits geeinigt haben sich Union und FDP zudem auf eine massive Stärkung und Konzentration der deutschen Geheimdiente. Der Militärische Abschirmdienst (MAD), der aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht seine Bedeutung verloren habe, soll aufgelöst und dessen 1300 Mitarbeiter dem Bundesnachrichtendienst und dem Verfassungsschutz angegliedert werden. Das erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Dienstag.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fordert von der Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für Bundeswehrinlandseinsätze. In Deutschland sei nicht geregelt, ob ein entführtes Flugzeug, mit dem mutmaßlich Anschläge durchgeführt werden sollen, abzudrängen oder abzuschießen sei. Bereits 2006 hat allerdings das Bundesverfassungsgericht den im Luftsicherheitsgesetz der SPD-Grünen-Regierung enthaltenen Abschuß eines entführten Flugzeugs als Verstoß gegen das Grundgesetz mit seinem besonderen Schutz der Menschenwürde verurteilt.