„Nazis haben keinen Grund, zu jubeln. Es bleibt auch in Zukunft strafbar, den Holocaust zu leugnen oder Hakenkreuze zu publizieren. Das Verfassungsgericht hat nur klargestellt, was ohnehin schon bekannt ist: Der Kampf gegen faschistisches Gedanken-Ungut ist mit den Mitteln des Strafrechts nur begrenzt führbar. Das wichtigste Mittel in diesem Kampf bleibt antifaschistisches, demokratisches Engagement. DIE LINKE wird weiterhin im Rahmen einer breiten Bündnispolitik ihren Beitrag dazu leisten und fordert die Bundesregierung auf, dies ebenfalls zu tun.“
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