„Der EGMR hat in seinem heute vorgelegten Spruch Griechenland und Belgien wegen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt. Griechenland werden die unmenschlichen und erniedrigenden Zustände in seinem Asylsystem zur Last gelegt. Belgien wird verurteilt, weil es Asylsuchenden keinen ausreichenden Rechtsschutz gegen die Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat gewährt.
Das betrifft auch Deutschland: Rechtsmittel gegen die Abschiebung in einen vermeintlich sicheren Drittstaat haben auch nach deutscher Gesetzeslage keine aufschiebende Wirkung. Nach Auffassung des EMRG verstößt dies gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art 13. EMRK). Die Bundesregierung ist aufgefordert, schleunigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem dieser menschenrechtswidrige Zustand beendet wird.“