Rede zu TOP 24. der Sitzung des 17. Deutschen Bundestages, Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN „Für wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren – Konsequenzen aus der Entscheidung des EGMR ziehen“ auf Drucksache 17/4886
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 21. Januar dieses Jahres eine aufsehenerregende Entscheidung getroffen. Er sprach einem irakischen Asylsuchenden Schadensersatz zu. Erstens, weil dieser in Griechenland menschenunwürdige Behandlung zu erleiden hatte. Zweitens, weil er von Belgien im Rahmen der Zuständigkeitsregelungen der EU für Asylverfahren nach Griechenland zurückgeschoben worden war, ohne dass er gegen diese Entscheidung wirksame Rechtsmittel einlegen konnte. Er konnte also nicht erfolgreich gerichtlich dagegen angehen in einen Staat überstellt zu werden, in dem ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Diese Zuständigkeitsregelungen in der EU sind in der sogenannten Dublin-Verordnung niedergelegt. Demnach ist immer der Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, über das ein Asylbewerber in die EU eingereist ist. In den letzten Jahren waren das vor allem Italien und Griechenland.
Über die Zustände im griechischen Asylsystem ist hier schon breit debattiert worden. Mittlerweile hat auch die Bundesregierung eingestanden, dass die Zustände dort für Asylbewerber unzumutbar sind und kein faires Asylverfahren gewährleistet ist. Die Überstellung von Asylsuchenden wurde nun zumindest erst einmal für ein Jahr ausgesetzt. Aber die Bundesregierung hat verpasst, eine andere wichtige Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zu ziehen. Auch in Deutschland haben Asylsuchende, die über einen anderen Mitgliedsstaat des Dublin-Systems eingereist sind, keinen wirksamen Rechtsschutz. Sie erfahren überhaupt erst am Tag ihrer Abschiebung, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Somit bleibt ihnen keine Möglichkeit mehr, dagegen zu klagen.
Der Antrag der Grünen fordert deshalb von der Bundesregierung, Änderungen an den entsprechenden Regelungen im Asylverfahrensgesetz vorzuschlagen und sich bei der Neuverhandlung der Dublin-Verordnung für entsprechende Verfahrensgarantien einzusetzen. Das geht uns alles nicht weit genug. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE ist durch diese Entscheidung die gesamte Drittstaatenregelung als Teil des Asylkompromisses von 1993 in Frage gestellt. Denn dort wurde schon festgelegt, dass nur noch eingeschränkten Rechtsschutz erhält, wer über einen vermeintlich sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist und hier einen Asylantrag stellt. Sichere Drittstaaten sind per definitionem alle EU-Mitglieder. Doch nicht nur das Beispiel Griechenland zeigt, dass die Mitgliedschaft in der EU nicht gleich zum sicheren Drittstaat qualifiziert.
In den vergangenen Tagen hat die Flüchtlingsorganisation pro asyl einen schockierenden Bericht über die Lage im italienischen Asylsystem vorgelegt. Demnach ist die Lebenssituation dort nicht nur für Asylbewerber, sondern auch für anerkannte Flüchtlinge verheerend. Dieser Ansicht sind bereits mehrere Verwaltungsgerichte und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefolgt und haben Dublin-Überstellungen nach Griechenland verhindert. Die Zahl der Asylbewerber überstieg in Italien die Zahl der Plätze in staatlich finanzierten Unterkünften zum Teil um das zehnfache. Wer einen Platz in einer solchen Unterkunft erhält, muss sie nach sechs Monaten wieder verlassen, egal wie der Stand des Asylverfahrens ist. Die Asylsuchenden werden systematisch in die Obdachlosigkeit getrieben. Sie erhalten auch sonst keine staatliche Unterstützung, die ihnen ein Existenzminimum garantieren würde. Viele leben in besetzten Häusern und auf Brachflächen und müssen sich ohne jede staatliche Unterstützung durchschlagen. Wer aber über keinen festen Wohnsitz verfügt, erhält auch keine Krankenversicherungskarte. Davon sind nach Angaben der Behörden in Italien 88 Prozent der nach dem Dublin-Verfahren überstellten Asylsuchenden betroffen. Besonders betroffen von dieser ganze Situation sind wie immer besonders schutzbedürftige Menschen – unbegleitete Minderjährige, alleinreisende Frauen und jene, die durch die erlittenen Menschenrechtsverletzungen in ihrem Herkunftsland traumatisiert sind.
Situationen wie in Griechenland, in denen eine Regierung nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Anforderungen an ein faires Asylverfahren oder menschenwürdige Aufnahme von Schutzsuchenden zu erfüllen, können jederzeit auch in jedem anderen Land der EU auftreten. Das starre Verteilungssystem der Dublin-Verordnung muss deshalb durch ein System ersetzt werden, das sowohl die Bedürfnisse der Betroffenen als auch die ökonomische Leistungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten berücksichtigt. Sollten sich in den nächsten Wochen tatsächlich zehntausende Flüchtlinge aus Libyen in Richtung Italien auf den Weg machen, ist dort eine humanitäre Katastrophe riesigen Ausmaßes vorprogrammiert. Das kann nur mit einer sofortigen und umfassenden Reform des Dublin-Systems verhindert werden.
(Die Rede wurde zu Protokoll gegeben)