„Die für Polizei und Geheimdienste neu geschaffenen Befugnisse aus der Anti-Terrorgesetzgebung gehören samt und sonders auf den Prüfstand. Befristet waren davon nur sehr wenige. Deren Erfolg wird nun zwar behauptet; nachprüfen lässt sich das aber nicht, weil die entsprechenden Auswertungen nicht öffentlich zugänglich sind oder wesentliche Informationen verschwiegen werden. Viel schwerer wiegen ohnehin jene 2002 und 2007 neu geschaffenen Befugnisse, die nicht befristet waren. So zum Beispiel die Einführung neuer Straftatbestände, die schon das Handeln weit im Vorfeld konkreter Straftaten gegen Leib und Leben zum Gegenstand von Ermittlungsverfahren machen. Oder die drastische Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes, mit der die Trennung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse aufgehoben wurde. Wenn nicht auch diese Befugnisse auf den Prüfstand kommen, ist jede Debatte darüber reines Schattenboxen. K.o. gehen dabei die Grundrechte.“
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