Rede zu TOP 23 TOP 23 der 111. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN „Unverzügliche Aussetzung des Deutsch-Syrischen Rückübernahmeabkommens“ auf 17/5775
Jeden Tag erreichen uns derzeit neue Schreckensmeldungen aus Syrien. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen sind dort seit Anfang März 900 Menschen von Sicherheitskräften des Regimes ermordet worden. 9000 sitzen in Gefängnissen, wo ihnen Folter und Misshandlung drohen. Derzeit ist nicht absehbar, wie die Eskalation zwischen dem Regime in Damaskus und der Opposition ausgehen wird.
Leider ist diese Entwicklung alles andere als überraschend. Folter, Misshandlungen, das Verschwindenlassen von missliebigen Personen sind in Syrien schon seit Jahrzehnten an der Tagesordnung. Unter dem Siegel der nationalen Einheit werden insbesondere die Kurdinnen und Kurden im Nordosten des Landes entrechtet, hunderttausende haben keine Staatsangehörigkeit, sie werden enteignet und vertrieben. Opposition dagegen wurde schon immer mit den Mitteln eines Geheimdienst- und Folterstaates unterdrückt. Das alles hat aber die Bundesregierung nicht davon abgehalten, mit diesem Staat ein Abkommen über die so genannte Rücknahme von Menschen aus Syrien – ob mit oder ohne Staatsangehörigkeit – abzuschließen, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Die Logik dahinter: wer in Deutschland nicht als Flüchtling anerkannt wurde, der braucht auch keine Befürchtungen zu haben, nach seiner Rückkehr verfolgt zu werden. Dass das Gegenteil der Fall ist, zeigen die zahlreichen Beispiele von abgeschobenen Syrerinnen und Syrern und staatenlosen Kurdinnen und Kurden aus Syrien, die nach ihrer Abschiebung vom Sicherheitsdienst inhaftiert, zum Teil auch gefoltert wurden.
Abschiebungen nach Syrien sind also schon immer ein Malus in der Menschenrechtsbilanz der Bundesregierung. Zu dieser Feststellung kommt auch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Das Gericht hat mit Urteil vom 06. Mai die Abschiebung eines Kurden wegen der Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verboten. Das Gericht stützt sich auf mehrere Argumente: schon vor Beginn der aktuellen Auseinandersetzungen sei es in Syrien zu willkürlichen Verhaftungen gekommen, wobei sich kein Verfolgungsmodus erkennen lasse. Mit anderen Worten: bei keinem der ausreisepflichtigen Menschen aus Syrien in Deutschland lässt sich mit Sicherheit sagen, dass sie im Einzelfall vor Verfolgung sicher sind. Das Gericht führt weiter aus, dass sich die Lage nach Ausbruch der Unruhen noch weiter verschärft hätte, der Kläger in diesem Fall also noch mehr als zuvor aufgrund seiner kurdischen Volkszugehörigkeit und seines in Deutschland betriebenen Asylverfahrens gefährdet sei, Opfer willkürlicher Verhaftung und menschenrechtswidriger Behandlung in der Haft zu werden.
Vor diesem Hintergrund will ich für die Fraktion DIE LINKE ganz klar sagen: die einfache Aussetzung des Rückübernahmeabkommens reicht nicht aus, es muss umgehend gekündigt werden. Und selbst das reicht nicht aus. Wie aus den Zahlen hervorgeht, die meine Fraktion bei der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage erfragt hat, finden nur die Hälfte aller Abschiebungen nach Syrien auch tatsächlich unter Rückgriff auf das Abschiebeabkommen statt. Demnach scheint es so zu sein, dass gerade die Staatenlosen auf dem üblichen Wege ins Flugzeug gesetzt und nach Damaskus verfrachtet werden. Einen ausreichenden Schutz gibt es nur, wenn die Betroffenen ein Bleiberecht erhalten. Denn allen, die ja als Asylsuchende nach Deutschland gekommen sind, droht bei einer Rückkehr das gleiche Schicksal, wie es das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil beschrieben hat. Der Antrag der Grünen geht an dieser Stelle aus unserer Sicht nicht weit genug. Auch die anderen Forderungen des Antrags beschreiben nur, was bereits getan wird oder wozu die Behörden ohnehin verpflichtet sind. So soll das Bundesamt in seiner Entscheidungspraxis berücksichtigen, wie der Umgang mit Abgeschobenen in Syrien ist. Das reicht nicht aus. Das Bundesamt braucht die klare politische Ansage, dass Menschen aus Syrien einen Schutzbedarf haben. Sie haben ein Recht auf eine sichere Bleibeperspektive in Deutschland, wo mehr als zwei Drittel von ihnen seit über sechs Jahre leben. Dafür wird sich die LINKE weiterhin einsetzen.
(Die Rede wurde nach einer Verabredung der Fraktionen zu Protokoll gegeben.)