Die FDP hat leichtfertig die Gelegenheit vertan, die Flut von Anti-Terror-Gesetzen, die seit 2001 nur wenig zur Sicherheit, aber viel zum Grundrechteabbau beigetragen hat, wenigstens teilweise zurückzudrängen. Von der Befristung darf man sich nicht täuschen lassen – auch ein befristeter Grundrechtseingriff ist ein Grundrechtseingriff. Weitere Verlängerungen sind ja offenkundig vorprogrammiert.
Das Vorgehen lässt befürchten, dass auch bei der Vorratsdatenspeicherung ein ähnlich fauler Kompromiss herauskommt. Was Demokratie und innere Sicherheit tatsächlich brauchen, sind die konsequente Verteidigung der Grundrechte statt parteipolitischer Taktiererei.“