Wir wollten in der Kleinen Anfrage wissen, wie das Gesetz umgesetzt wurde. Tatsächlich überprüft wurden nur 10.000 Personen, die ehemalige SS-Freiwillige waren, sowie sämtliche Anträge, die nach (!) Verabschiedung des Gesetzes neu gestellt wurden. Die Überprüfung der Bestandsfälle wurde unterlassen: „Eine Überprüfung aller Versorgungsfälle unabhängig vom Bestehen konkreter Verdachtsmomente wäre aus Sicht der Länder wegen des dafür erforderlichen personellen und technischen Aufwands nicht vertretbar gewesen“, teilt die Bundesregierung nun mit.
Statt dafür zu sorgen, dass Nazi-Verbrecher keine staatlichen Extrazuweisungen erhalten, wurden kurzerhand die Kugelschreiber zur Seite gelegt.
Die Beschränkung der Prüfung auf die SS-Mitglieder ist offenkundig Ausdruck davon, dass in deutschen Amtsstuben zumindest im Jahr 1999 noch der Mythos von der angeblich „sauberen Wehrmacht“ nachwirkte. Als ob nur die SS, nicht aber die Wehrmacht Verbrechen begangen hätte. Die Bundesregierung hätte die Pflicht gehabt, den Bundestag über diese Gesetzesverschleppung zumindest von sich aus zu informieren.
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