„Jüdische Überlebende des Holocaust, die in Ghettos gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf Rentenzahlungen. Ein im Jahr 2002 verabschiedetes Bundesgesetz sah vor, dass diese Zahlungen rückwirkend ab dem Jahr 1997 vorzunehmen sind. Bei den allermeisten Betroffenen wird die Rente aber erst rückwirkend zum Jahr 2005 ausgezahlt.
In den ersten Jahren der Regelung waren 56750 Rentenanträge abgelehnt worden – mit dem perfiden Vorwand, die Ghettobewohner hätten ‚nicht freiwillig‘ gearbeitet und keine Bezahlung erhalten. Diese inhumane Praxis wurde erst 2009 vom Bundessozialgericht gekippt, das festlegte, auch Tätigkeiten, die nur mit Lebensmitteln entlohnt worden waren, müssten in die Rentenberechnung einfließen.
Nach diesem Urteil wurden alle früheren Ablehnungsbescheide überprüft und in fast der Hälfte der Fälle in Bewilligungen umgewandelt. Doch unter Berufung auf ‚die im allgemeinen Sozialrecht geltende Rückwirkung von vier Kalenderjahren‘ wird ihnen die Rente nicht, wie vom Gesetz ursprünglich gewollt, rückwirkend ab 1997, sondern erst ab 2005 gewährt – vier Jahre vor dem Bundessozialgerichtsurteil. Das bedeutet: Die ursprünglich fehlerhafte Entscheidungspraxis der Rentenversicherer wird nun den Ghetto-Rentnern zur Last gelegt. Sie werden um bis zu acht Jahre Rentenanspruch betrogen.
Die Bundesregierung deckt diesen Betrug und verkauft ihn sogar noch als großartige humanitäre Leistung: Rechtlich möglich wäre auch gewesen, überhaupt nichts rückwirkend zu bezahlen, so ihre Ausführungen.
Ich fordere die Bundesregierung auf, sofort dafür zu sorgen, dass die hochbetagten Nazi-Opfer ihren vollen Rentenanspruch erhalten. Dabei ist höchste Eile geboten. Über die Hälfte der nachüberprüften Fälle kann schon jetzt nicht mehr beschieden werden, weil beispielsweise die Betroffenen verstorben sind und kein Rechtsnachfolger bekannt ist.“
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