So werden Kurdinnen und Kurden Rechte verweigert, die anderen anerkannten Migrationsgruppen längst zustehen. Dies steht einer Integration im Wege und ist eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung der kurdischen Migrationsgruppe.
Doch darüber setzt sich durch die Nichtanerkennung der kurdischen Identität in Deutschland und der Zwangsverwaltung von Kurdinnen und Kurden als Türken, Syrer, Iraner oder Iraker die von den Verfolgerstaaten praktizierte Politik der Zwangsassimilation fort. Gerade für Flüchtlinge, die durch Bürgerkrieg und Folter oftmals traumatisiert wurden, wiegt dies doppelt schwer.
Kurdenspezifische Politik macht einzig der Repressionsapparat. Denn weiterhin werden politisch aktive Kurdinnen und Kurden mit dem PKK-Verbot unter terroristischen Generalverdacht gestellt und verfolgt. Als politisch Aktiven drohen ihnen dann auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen bis zum Widerruf einer Asylanerkennung und der Abschiebung in die Türkei.
Die Forderung der in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden nach ihrer rechtlicher Gleichstellung mit anderen Migrantengruppen ist recht und billig. Die Aufhebung des PKK-Verbots ist notwendig, damit hier lebende Kurdinnen und Kurden auf demokratische Weise für eine Friedenslösung in Kurdistan eintreten können. Daher unterstütze ich die Forderungen der Kampagne zur Anerkennung der kurdischen Identität in Deutschland.
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