Die Linksfraktion hat bereits einen Antrag ins Parlament eingebracht, der in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales beraten wird und so schnell wie möglich zur Abstimmung gebracht werden soll. Wir fordern darin die Bundesregierung auf, für die Auszahlung der Renten rückwirkend bis 1997 zu sorgen.
Das 2002 verabschiedete Gesetz hatte genau das beabsichtigt. In den ersten Jahren wurden jedoch fast alle Anträge abgelehnt. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 wurden die abgelehnten Fälle erneut überprüft, mit einer Anerkennungsquote von weit über 50 Prozent. Die Rückwirkung des Rentenbescheides reicht aber nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, bis 1997, sondern nur bis 2005. Dies hat das Bundessozialgericht heute bestätigt.
Damit werden faktisch die NS-Opfer für die Unstimmigkeiten der deutschen Rechtslage verantwortlich gemacht. Das ist zutiefst unmoralisch und kann nicht im Sinne des Bundestages sein. DIE LINKE hat deshalb einen Antrag eingebracht, mit dem die ursprüngliche Intention des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto wiederhergestellt werden soll. Ich hoffe sehr darauf, dass die anderen Fraktionen hier am gleichen Strang ziehen wie DIE LINKE.“
Im Anhang kann der Antrag heruntergeladen werden (wird nach der BGS-Entscheidung voraussichtlich noch geändert)