„Mit Urteil vom 09. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Berechnung der Hartz IV-Sätze verfassungswidrig war. Im November des gleichen Jahres hat die Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Linksfraktion einräumen müssen, dass dieses Urteil auch für die Leistungen für Asylbewerber, Geduldete und Bürgerkriegsflüchtlinge gilt. Diese sind 1993 pauschal festgelegt worden und entsprechen derzeit etwa 60% der Hartz IV-Sätze. Nicht nur die Berechnungsmethode, sondern auch die bisherige Höhe der Leistungssätze ist offensichtlich verfassungswidrig.
Doch statt zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, hat sich die Bundesregierung in ewig währende Beratungen mit den Ländern zurückgezogen. Wozu diese dienen sollen, ist ungewiss – schließlich sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht klar und bieten nur wenig Interpretationsspielraum. Ich fordere die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die andauernde Verletzung der Menschenwürde durch das Asylbewerberleistungsgesetz beendet!“