Pressemitteilung: Schreckgespenst Linksterrorismus

„Das einzige im Jahr 2011 neu eingeleitete inländische Terrorismusverfahren betrifft die Mordserie des ‚NSU‘. Die Morde an neun Migranten und einer Polizistin sind auch ohne das Sonderstrafrecht des §129a strafbar, ebenso die illegale Waffenbeschaffung für die neonazistische Mörderbande. Dagegen setzt die Bundesanwaltschaft den Paragraphen 129b Strafgesetzbuch immer häufiger gegen sogenannte terroristische Vereinigungen im Ausland (§129b StGB) ein. Im Jahr 2011 wurden 145 Ermittlungsverfahren gegen 156 Beschuldigte wegen Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung für sogenannte terroristische Vereinigungen im Ausland neu eingeleitet. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es 123 neu eingeleitete Verfahren, 2009 erst 95 und 2008 nur 57.

In der diesjährigen Antwort der Bundesregierung fehlt der Hinweis der vergangenen Jahre, wonach eine Vielzahl dieser Ermittlungsverfahren ‚im Zusammenhang mit den Anschlägen gegen die Bundeswehr in Afghanistan geführt‘ würden. Dennoch dürfte die hohe Zahl neuer Ermittlungsverfahren weiterhin mit Angriffen gegen die Bundeswehr in Afghanistan im Zusammenhang stehen. Dadurch wird ein terroristisches Bedrohungsszenario suggeriert, das in Wirklichkeit hausgemacht ist. Ein Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan und die Abschaffung der Terrorparagraphen wären daher Schritte zu echter Sicherheit – nicht nur in Afghanistan.“

Die Anfrage und die Antwort sind hier nachzulesen:

17_8770_129.pdf