Pressemitteilung: Maulkorberlass für Exilpolitiker aufheben

„Nach Auskunft der Bundesregierung sind zur Zeit 14 Personen im Ausländerzentralregister gespeichert, deren politische Betätigung nach Paragraph 47 des Aufenthaltsgesetzes eingeschränkt oder untersagt ist. Die Hälfte dieser Politikverbote wurde von Behörden in Baden-Württemberg verhängt. Davon betroffen ist seit Februar 2012 der in Stuttgart lebende kurdische Exilpolitiker Muzaffer Ayata, der nach 20-jähriger Haft 2002 aus der Türkei fliehen musste. Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Antwort ausdrücklich den Einsatz des Instruments des politischen Betätigungsverbots durch die Länder bei der Bekämpfung der Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Während eine Unterstützung der PKK ist aufgrund des 1993 verhängten PKK-Verbots sowieso illegal ist, verbietet der vom Stuttgarter Ordnungsamt in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium verhängte Maulkorb Ayata darüber hinaus die Teilnahme an öffentlichen politischen Versammlungen und Aufzügen, die Übernahme und Ausübung von Ämtern, das Halten von Reden, die Teilnahme an Pressekonferenzen und die Veröffentlichung von Artikeln mit der kurdischen Thematik. Dies kommt einem Berufsverbot für den Schriftsteller und Journalisten Ayata gleich. Die Verbotsverfügung zählt als belastende Aktivitäten Ayatas unter anderem Vorträge zur Geschichte des kurdischen Freiheitskampfes und die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion über Friedensvorschläge für die kurdische Frage auf. Konkrete Aufrufe zur Gewalt werden weder in der Verbotsverfügung noch in der Antwort der Bundesregierung genannt. Der Maulkorb gegen Muzaffer Ayata muss weg, damit er sich in Deutschland auf legale Weise für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage einsetzen kann.

Anfrage und Antwort sind hier nachzulesen:

KA_17_8865_Betätigungsverbote_AufenthG.pdf