„Nach Ansicht von Rechtsexperten ist die Durchführung von Asylanhörungen mittels Videokonferenztechnik klar rechtswidrig. Asylsuchende haben einen Anspruch, persönlich angehört zu werden. Statt mit einem realen Behördenvertreter sollen die Asylsuchenden weiterhin persönlichste Details vor einer Videokamera offenbaren. Dass die Union in der Sitzung des heutigen Innenausschusses von ihrer ablehnenden Haltung wieder abgerückt ist, ist enttäuschend.
Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgestellten Einschränkungen im Vergleich zur bisherigen Anwendungspraxis beheben das grundsätzliche Problem nicht. Neu sind daran ohnehin nur Selbstverständlichkeiten, etwa das die Asylsuchenden sich mit dieser Form der Anhörung eindeutig einverstanden erklären müssen. Es bleibt jedoch dabei, dass der Grundsatz der persönlichen Anhörung aufgeweicht werden soll. DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung nach Abschaffung der Videokonferenztechnik bei Asylanhörungen.“