Asylsuchende sollen so schlecht wie nur irgend möglich behandelt werden, deshalb wird bei ihnen ein niedrigeres Existenzminium festgesetzt als bei Sozialhilfeempfängern mit gefestigtem Aufenthaltsstatus. Das war und ist Unrecht und mit rechtsstaatlichen, menschenrechtlichen und humanitären Grundsätzen unvereinbar.
Es ist eine Blamage für dieses Land, dass ein solches Gesetz, dessen Verfassungswidrigkeit nach dem Hartz-IV-Grundsatzurteil von 2010 offenkundig ist, zwei Jahrzehnte lang Bestand haben konnte. Ich bin davon überzeugt, dass das Verfassungsgericht diesen Zustand beenden wird. Dabei ist das, was heute verhandelt wird, nur ein Teil einer ganzen Unrechtspraxis. DIE LINKE fordert die sofortige Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Sachleistungsprinzips und des Lagerzwangs.“