„Immer wieder werden Menschen, die in einem europäischen Land als Flüchtlinge anerkannt sind, aufgrund türkischer Interpolhaftbefehle bei Reisen ins europäische Ausland in Auslieferungshaft genommen. Auch wenn sie am Ende nicht ausgeliefert werden, bedeutet die mitunter monatelange Haft in einem fremden Land und die erneute Konfrontation mit Behörden ihres Verfolgerstaates für die zuvor oft in der Türkei inhaftierten und gefolterten Menschen ein traumatisierendes Erlebnis.
Seit 2006 wurden zehn türkische Staatsangehörige, die über unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder sogar die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, in Spanien, Polen, Bulgarien, der Republik Moldau, Österreich und Kroatien in Auslieferungshaft genommen. In neun Fällen konnte eine Auslieferung nach Intervention der Bundesregierung verhindert werden. Doch seit Ende Mai befindet sich in Kroatien die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratete ehemalige türkische Studentenführerin Basak Sahin-Duman in Auslieferungshaft. Sie war aufgrund der Teilnahme an einer Demonstration von der türkischen Justiz in Abwesenheit zu 7 ½ Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl die Deutsche Botschaft eine Verbalnote an die kroatischen Behörden geschickt hat, droht Sahin-Duman weiterhin die Auslieferung an die türkische Justiz.
Umgekehrt wurden in Deutschland seit 2007 elf Personen, die in anderen europäischen Staaten Asyl genossen, aufgrund türkischer Haftbefehle in Auslieferungshaft genommen. In zwei Fällen kam es tatsächlich zu einer Auslieferung – die Bundesregierung hat sich dabei von der Türkei „umfangreiche Zusicherungen zur Sicherheit der Rechte des Verfolgten“ geben lassen. Angesichts der Willkür, mit der die türkische Justiz in den letzten Jahren rund 10.000 Oppositionelle inhaftiert hat, erscheint eine solche Zusicherung als arg blauäugig.
Es muss anerkannten Flüchtlingen möglich sein, sich in Europa ohne Angst vor willkürlichen Festnahmen und drohenden Auslieferungsverfahren zu bewegen.“
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