Die Aufstellung der sogenannten Terrorliste und ihre Anwendung widerspricht jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Sie erfolgen willkürlich und intransparent. Zudem gibt es keine ausreichenden Rechtsmittel für die Betroffenen, wie jetzt auch der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg festgestellt hat.
Das kommt davon, dass diese Terrorliste im Wesentlichen auf den Behauptungen von Geheimdiensten basiert, die nicht nachprüfbar und, wie im aktuellen Fall, falsch sind.
Wer den Kampf gegen Terror mit solchen rechtsfeindlichen Methoden führt, macht sich selbst unglaubwürdig. Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil muss sein, dass die Bundesregierung sich im Rahmen der UN für die Abschaffung der Liste einsetzt und die Umsetzung des Sanktionsregimes in Deutschland aufhebt.
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