Geplant war, dass alleine schon die Einschätzung eines Vereins als ‚extremistisch‘ durch eines der 17 Verfassungsschutzämter zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen sollte. Ein solcher Automatismus hätte ein ordentliches Verfahren vor den Finanzgerichten ausgehebelt und dem Verfassungsschutz eine Machtfülle verliehen, die er schlichtweg nicht verdient. Schließlich sind seine Einschätzung häufig genug willkürlich und dienen mehr der Bekämpfung politischer Opposition als dem tatsächlichen Schutz der Verfassung.
Dass die Bundesregierung nun auf ihre Pläne verzichtet, ist ein Erfolg für das bürgerschaftliche Engagement. Den Innenministern von Bund und Ländern kann nur geraten werden, auch künftig die Finger von solchen Regelungen zu lassen. Der Verfassungsschutz ist nicht dafür da, den Finanzämtern Vorgaben zu machen.
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