„Unlängst wurde in der Presse über systematische Passkontrollen auf deutschen Flughäfen bei Flugreisenden aus Griechenland und Italien berichtet. Offenbar sollen bei diesen Kontrollen der Bundespolizei unerwünschte Flüchtlinge und irreguläre Migrantinnen und Migranten herausgefischt werden, die die zum Teil unmenschlichen Aufnahmebedingungen in Griechenland oder Italien nicht mehr ertrugen. 2011 wurden so 1.814 unerlaubt Einreisende bei Flügen aus Griechenland gestellt (2010: 1.325, 2009: 1.501). Die verschärften Kontrollen beruhen auf einer Verfügung des Bundespolizeipräsidiums vom 11. August 2010.
Allerdings verstoßen systematische Kontrollen gegen einen tragenden Grundsatz des Schengen-Raums, nämlich das Recht unkontrolliertes Reisen. Das räumt auch die Bundesregierung ein. Sie behauptet jedoch, es habe sich lediglich um stichprobenweise Befragungen gehandelt. Nach der Berichterstattung in der Presse, zu der die Bundesregierung nur ausweichend Stellung nahm, waren diese so genannten Befragungen jedoch keineswegs stichprobenartig. Zudem betreibt die Bundesregierung hier irreführende Wortklauberei – für die Reisenden ist kein Unterschied zwischen einer Kontrolle und einer Befragung bemerkbar.
Offenkundig wird auch ganz bewusst EU-Recht gebrochen. Denn es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem es eindeutig heißt, dass die polizeilichen Befugnisnormen gewährleisten müssen, dass Kontrollen an den Binnengrenzen nicht die gleiche Wirkung wie Grenzkontrollen haben dürfen. Die Bundesregierung hält aber eine Anpassung des deutschen Rechts nicht für nötig und ignoriert damit das europäische Recht. Bund und Länder müssen die polizeilichen Befugnisse so neu regeln, dass systematische Kontrollen an den EU-Binnengrenzen wirksam verhindert werden.
Der populistische Wille zur Abschottung rechtfertigt nicht jedes Mittel – und schon gar nicht die schleichende Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum.
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