Mit ihrem Vorstoß greifen Beckstein und Bosbach einen der fumdamentalen Grundsätze des Datenschutzes an: die Zweckbindung erhobener Daten. Sie instrumentalisieren die Opfer von Gewaltverbrechen, um ihre Position gegen grundrechtliche motivierte Kritik zu immunisieren. In altbewährter Manier folgen sie dem bekannten Muster des law-and-order-Diskurses der letzten Jahre. Aufsehen erregende Fälle werden zum Anlass genommen, rechtsstaatliche Grundsätze zu schleifen.
In der Konsequenz ihrer Forderung liegt die dauerhafte Speicherung der Mautdaten. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Bewegungsbilder von Lkw-Fahrern zu erstellen. Die Möglichkeit umfassender Überwachung von zunächst unverdächtigen Bürgerinnen und Bürger ist seit jeher ein alter Wunsch konservativer Innenpolitiker. Wer weiß, wohin die Forderungen noch gehen. Führt man solche Überlegung weiter, ist eine Anforderung an die Bahn-Unternehmen denkbar, alle Fahrkartenverkäufe mit den Personaldaten der Fahrgäste zu speichern, um sie für polizeiliche Ermittlungen zur Verfügung stellen zu können.
Schon deshalb ist die nun geforderte Zweckentfremdung der Mautdaten abzulehnen. Ich fordere die Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen auf, jeden Schritt in diese Richtung zu unterlassen.
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