„Die Innenminister- und -senatoren der Länder und der Bundesinnenminister haben demnach mit ihrem Beschluss vom 5. Dezember festgehalten, dass das vorgelegte Material V-Leute-frei ist. Doch eine vom Bundesinnenminister erbetene entsprechende Bestätigung wollten die Landesinnenminister nicht geben. Die Überprüfung der Quellenrelevanz erfolgte nach Angaben der Bundesregierung nicht mittels Offenlegung aller V-Leute in der NPD, sondern durch einen ‚offenen und vertrauensvollen Informationsaustausch‘ zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Dieses Verfahren diente laut Bundesregierung dem Quellenschutz, also dem Schutz der Spitzel. Abgeschaltet wurden im Frühjahr auf Beschluss der Innenministerkonferenz nicht nur die Spitzel des Verfassungsschutzes, sondern auch die V-Leute der Polizeibehörden.
Bedenklich ist allerdings, dass die Bundesregierung weiterhin keine Angaben zur Anzahl der seit 2002 in der NPD und ihrem Umfeld eingesetzten V-Leute machen will, da dies ‚die Funktionsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden nachhaltig beeinträchtigen‘ würde. Es könnten dann ‚Rückschlüsse gezogen werden, wie und in welchen Parteiebenen die NPD vom Verfassungsschutz überwacht wird‘. Bekanntlich haben V-Leute die NPD nicht nur überwacht, sondern aktiv und in führender Stellung die hetzerische und vielfach gewaltbefördernde Politik der Partei mit betrieben. Die Bundesregierung muss endlich offenlegen, wie tief die Geheimdienste in den braunen Sumpf verstrickt sind.“