„Viele Schrottsammler klagen über bürokratische Willkürakte kommunaler Behörden bei der Umsetzung des seit Juni 2012 geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Diese reichen von Sammelverboten und unerfüllbaren Auflagen bis hin zur Aussetzung von „Fangprämien“ auf fahrende Sammler. Besonders betroffen sind Sinti und Roma, die traditionell bis zu 80 Prozent die Branche der Schrott- und Altkleidersammler dominieren, da es ihnen der Einstieg in Lehrberufe lange nicht möglich war und sie sich daher in Randberufe flüchten mussten.
Während die Bundesregierung eine Gefährdung der beruflichen Existenz der Sinti und Roma unter Berufung auf die Gleichheit vor dem Gesetz leugnet, wird hier in der Praxis diese nationale Minderheit mit besonderer Härte getroffen. Die Bundesregierung steht daher in der Verantwortung, die berufliche Existenz der als Schrottsammler tätigen Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma so zu schützen, dass diese weiterhin von ihrer Erwerbstätigkeit leben können.
Mit der Feststellung, „dass gewerbliche Sammlungen insgesamt ein ökologisch wichtiges Serviceangebot für den Bürger darstellen“, befürwortet die Bundesregierung ausdrücklich das Fortbestehen dieses Berufsstandes. Doch um dies zu gewährleisten, ist die Bundesregierung aufgefordert, das KrWG spätestens mit der nach einem Jahr vorgesehen Evaluierung so nachzubessern, dass eine willkürliche Umsetzung durch Kommunalbehörden nicht mehr möglich ist.
Erfreulicherweise stellt die Bundesregierung klar, dass sie entgegen der teilweise mit rassistischem Unterton erhobenen Behauptungen von Kommunalbehörden „keine Kenntnisse über eine besondere `Begleitkriminalität´ bei Schrottsammlungen“ hat. “
Anfrage und Antwort sind hier nachzulesen: