Im November 2012 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth Deniz K. zu einer Haftstrafe von 2 ½ Jahren. Der 19-jährige soll mit einer nur zwei Zentimeter dünnen Fahnenstange während einer Demonstration gegen den Naziterror des NSU am 31.März in Nürnberg Polizisten mit Brustpanzern angegriffen haben. Verletzt wurde dabei niemand, Videoaufnahmen konnten den Tatvorwurf nicht belegen. Für die Staatsanwältin, die K. „schädliche Neigungen“ unterstellte und ihm vorwarf, sich „in der Rolle des politisch Verfolgten zu sonnen“, war dies „zweifacher versuchter Totschlag“. Das Gericht verurteilte Deniz K. schließlich wegen „versuchter Körperverletzung“.
Das Dresdner Amtsgericht verurteilte am 16. Januar den Berliner Antifaschisten Tim H. zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruch und Beleidigung. Konkret wird Tim H. vorgeworfen anlässlich des bundesweiten Naziaufmarsches im Februar 2011 antifaschistische Gegendemonstranten per Megaphon mit den Worten „nach vorne“ zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen zu haben. Konkret konnte dem angeklagten Familienvater keine der ihm zur Last gelegten Taten nachgewiesen werden. Doch der Richter begründete sein Urteil mit Worten wie „Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen“ und „Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt“. Der Richter, der von Tim H. eine Entschuldigung forderte, sah sich damit laut Verteidiger als „Vollstrecker eines mutmaßlichen Dresdner Volkswillens“.
Wenige Tage nach dem Urteil gegen Tim H. wurde vom Ältestenrat des Bundestages die Immunität der beiden Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion, Caren Lay und Michael Leutert aufgehoben, da die NPD die Abgeordneten wegen ihrer Teilnahme an der Blockade im Februar 2011 angezeigt hatte. Auch die Immunität eines linken und eines grünen Landtagsabgeordneten in Sachsen war zuvor deswegen aufgehoben worden.
Weitere drakonische Urteile gegen Antifaschisten drohen. So beginnt Ende Februar vor dem Landgericht Koblenz ein Berufungsprozess gegen sechs Antifaschisten wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch. Die Antifaschisten waren im März 2012 erstinstanzlich aufgrund ihrer Teilnahme an Protesten gegen einen jährlich stattfindenden Naziaufmarsch in Remagen zu jeweils 70 Tagessätzen Strafe verurteilt worden. Da sich die Zeugen widersprachen und Erinnerungslücken aufzeigten, diente als einziger Beweis für den Landfriedensbruch schließlich die vermutete Anwesenheit der Antifaschisten auf der Gegendemonstration.
Im März beginnt dann die Hauptverhandlung gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König wegen angeblichen „schweren aufwieglerischen Landfriedensbruch“ anlässlich des Naziaufmarsches im Februar 2011 in Dresden. Aus einem von König gefahrenen gemeindeeigenen Wagen sei über Lautsprecher zu Gewalt aufgerufen worden, behauptet die Staatsanwaltschaft. Der Pfarrer erklärte dagegen, zur Deeskalation aufgerufen und zu diesem Zweck eine Kundgebung angemeldet zu haben.
Die genannten Fälle der Kriminalisierung von Antifaschisten und antifaschistischem Engagement sind nur die Spitze eines Eisberges. Erinnert sei an die Erfassung von rund eine Million Handydaten im Zusammenhang mit den Blockaden gegen den Dresdner Naziaufmarsch im Februar 2011, die zu mehr als 600 Ermittlungsverfahren gegen Antifaschisten führten. Auch, wenn manche solcher Anklagen schließlich sang und klanglos eingestellt oder Skandalurteile in zweiter Instanz kassiert werden, ist die Absicht dahinter klar: es geht um Abschreckung und Einschüchterung. Wer es wagt, angesichts von Naziaufmärschen anstelle bloßer Symbolpolitik zivilen Ungehorsam zu praktizieren, wer zu Blockaden aufruft oder daran teilnimmt, muss nicht nur mit öffentlicher Brandmarkung als „Chaot“ und „Gewalttäter“ rechnen, sondern mit zeit- und nervenaufreibenden und teuren juristischen Verfahren und im schlimmsten Fall mit einer empfindlichen Geld- oder gar Haftstrafe. Wenn schon Abgeordnete und ein Pfarrer für ihr antifaschistisches Engagement vor Gericht gezerrt werden, wenn schon die Benutzung eines Megaphons zur Gewalttat wird, dann kann die Kriminalisierung jeden treffen, lautet die Botschaft. Einzelne werden herausgegriffen. Gemeint sind wir alle.
Gegen diese Kriminalisierung gilt es eindeutig Position zu beziehen. Dabei dürfen wir uns nicht von Medien und schwarz-gelben Regierungspolitikern spalten lassen in friedliche und angeblich gewaltbereite, in „autonome“ und „bürgerliche“ Antifaschisten. Unsere Solidarität muss vielmehr allen aufgrund ihres antifaschistischen Engagements Verfolgten gehören. Das ist die Voraussetzung, um auch zukünftig in breiten Bündnissen zu Blockaden gegen Naziaufmärsche mobilisieren zu können.
Diese Selbstermächtigung antifaschistischer Bürgerinnen und Bürger, die beim Kampf gegen Neonazis nicht länger auf den Staat vertrauen ist dem Bundesinnenminister ebenso ein Dorn im Auge wie dem sächsischen Staatsanwalt.
Doch solange der Verfassungsschutzes die Nazis über seine V-Leute personell, finanziell und mit Waffen unterstützt, solange die Polizei Naziaufmärschen den Weg freiprügelt, solange Neonazis von rechten Unions-und selbst SPD-Politikern als willkommene Stichwortgeber ihrer rassistischen Politik herangezogen werden, besteht nicht nur das Recht zu Widerstand sondern geradezu die Pflicht.
Detlev Belau, Dagmar Henn, Inge Höger, Thies Gleis, Ulla Jelpke, Tobias Pflüger