Herr Bosbach interpretiert das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten sehr eigenwillig. Er reduziert es auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für Datenerhebung und Eingriffsbefugnisse.
Damit öffnet er einer weitgehenden Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten Tür und Tor. Bereits jetzt arbeiten Polizeien der Länder und des Bundes und die Geheimdienste im „Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin-Treptow an einem Tisch. Was dort getrieben wird, ist von außen nicht kontrollierbar. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass dort von Polizei und Geheimdiensten auch jetzt schon munter Informationen getauscht werden.
Schon wenn die Geheimdienste für die Polizei Informationen auf eine Art gewinnen, die für die Polizei aus gutem Grund verboten ist, ist die rote Linie des Trennungsgebotes überschritten. Die Trennung ist de facto aufgehoben. Dabei ist es unerheblich, dass formal selbstverständlich getrennte Rechtsgrundlagen für beide Seiten fortbestehen.
Und dies ohne Not. Denn Wolfgang Bosbach hat genau so wenig wie andere Abgeordnete des Bundestages Hinweise darauf, dass die mutmaßlich geplanten Anschläge aufgrund einer solchen Datei verhindert werden konnten. Die mutmaßlich geplanten Anschläge dienen lediglich dazu, nochmals zu legitimieren, was sowieso geplant war. Sicherer können sich die Bürgerinnen und Bürger dadurch nicht fühlen.