2.+3. Beratung des Entwurfs der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzbedürftigen und ausländischen Arbeitnehmern (BT-Drs. 17/13022)
Wir beraten heute abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht dient. International Schutzberechtigte, also Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär geschützte Personen erhalten nun das Recht, nach fünf Jahren Aufenthalt eine Daueraufenthaltserlaubnis-EU zu erhalten. Sie sind damit innerhalb der EU theoretisch freizügigkeitsberechtigt und können sich auch in einem anderen EU-Staat niederlassen – praktisch müssen allerdings weitere Bedingungen erfüllt werden, wie z.B. der Nachweis eines Arbeitsplatzes, was häufig nicht leicht sein wird. In Umsetzung einer zweiten Richtlinie gibt es für bestimmte Drittstaatsangehörige Verbesserungen bei der Auszahlung von Rentenansprüchen ins Ausland Bei Gelegenheit der Umsetzung dieser Richtlinien werden noch weitere Änderungen vorgenommen, die wir zum Teil begrüßen: so sollen Personen, die zu ihren Ehegatten nachgezogen sind, endlich einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang erhalten. Auch beim Nachzug von Kindern sind Erleichterungen vorgesehen. Eine weitere ursprünglich geplante Verbesserung wurde durch die Koalitionsfraktionen in den Beratungen des Innenausschusses wieder zurückgenommen. Der Gesetzentwurf der Regierung hatte vorgesehen, dass der Bezug von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zukünftig keine negative Rolle bei der Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels mehr spielen soll. Nach den geltenden Regeln müssen die meisten Ausländerinnen und Ausländer hierfür einen eigenständigen Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel nachweisen. Das Aufenthaltsgesetz sieht allerdings eine Reihe von Ausnahmen bei bestimmten Leistungen wie dem Kindergeld vor. Dass nun der Bezug der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket doch nicht in die Liste der Ausnahmen aufgenommen werden soll, halten wir integrationspolitisch für fatal. Meine Fraktion hat in den Beratungen des Innenausschusses dagegen beantragt, darüber hinaus auch den Bezug von Wohngeld in die Liste der Ausnahmen mit aufzunehmen. Das geht auf Forderungen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände zurück. Wohngeld ist keine Sozialleistung, die zur Lebensunterhaltssicherung dient, sondern eine Leistung, die gerade Familien angemessenen Wohnraum sichern soll. Darüber hinaus dürfen auch Freibeträge im Sozialgesetzbuch, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit fördern sollen, nicht dazu führen, dass die Höhe des im Aufenthaltsrecht nachzuweisenden Einkommens steigt. Das ist absurd, aber so ist es derzeit Praxis. Die Koalition hat leider auch diesen Änderungsantrag abgelehnt. Grundsätzlich bleiben wir bei unserer Haltung, dass der Bezug von Sozialleistungen generell einer Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht entgegenstehen soll. Denn damit wird eine Bevölkerungsgruppe getroffen, die am Arbeitsmarkt auf vielfältige Art ohnehin stark benachteiligt ist. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Ablehnung dieses Gesetzentwurfs durch unsere Fraktion führen. Anlässlich der Richtlinienumsetzung werden Verschärfungen vorgenommen, die die falsche Migrations- und Integrationspolitik dieser Koalition fortführen. So werden die Sprachhürden bei nachgezogenen Eheleuten von Deutschen vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis heraufgesetzt. Damit werden wieder einmal bildungsbenachteiligte Migrantinnen und Migranten und ältere Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Erlernen der deutschen Sprache haben, benachteiligt. Mit der Neuregelung des Kindernachzugs, die an sich begrüßenswert ist, geht leider auch eine vermutlich sogar ungewollte Verschärfung für anerkannte Flüchtlinge einher. Denn auch sie müssen künftig Personensorgenachweise erbringen, wenn sie ihre Kinder nachholen wollen. Diese Nachweise sind für Flüchtlinge aber häufig nur sehr schwer oder gar nicht zu erbringen – warum sollte ein Verfolgerstaat seinen Opfern helfen, ihre Kinder zu sich zu holen? Hier hätte es eine gesetzliche Klarstellung oder Ausnahmeregelung geben müssen, aber auch das hat die Koalition bedauerlicherweise abgelehnt. Ein dritter Punkt wurde in der Sachverständigen-Anhörung angesprochen. Es soll eine neue Befugnis der Grenzbehörden geschaffen werden, beim Verdacht auf erschlichene Visa ohne Hinzuziehen der Ausländerbehörde die Einreise zu verweigern. Mehrere Sachverständige haben die Befürchtung vertreten, dass diese neue Befugnis zu vermehrten Inhaftierungen an der Grenze führen könnte, weil Personen in Zurückschiebungshaft genommen werden. Diese Befürchtung konnte durch die Bundesregierung nicht ausgeräumt werden. Hier drohen also Freiheitsentziehungen in unbekannter Zahl auf bloßen Verdacht hin. Das können wir, wie den gesamten Gesetzentwurf, nicht mittragen.