Antrag von SPD/Grüne zur „Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen begangenen Verbrechen als nationalsozialistisches Unrecht und Gewährung eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe“, 1. Lesung, 7. Juni 2013:
„DIE LINKE fordert schon seit Jahren, den überlebenden sowjetischen Kriegsgefangenen Entschädigung zu gewähren. Denn die Behandlung gefangener Rotarmisten gehört zu den größten Verbrechen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg.
Rund drei Millionen Angehörige der Roten Armee kamen in deutschen Lagern ums Leben. Sie sind erfroren, verhungert, an Entkräftung gestorben. Wir wissen schon längst, dass das nicht an fehlenden Transportkapazitäten lag. Die Wehrmacht hätte durchaus Nahrung, Unterkunft, Heizmaterial und Kleidung liefern können, aber sie wollte nicht. Sie wollte die Gefangenen sterben lassen.
So sehr DIE LINKE eine Entschädigung befürwortet, so sehr sind wir auch über den Zeitpunkt dieses Antrages von SPD und Grünen verwundert, unmittelbar vor dem Ende der Legislaturperiode. Ich bin auch deswegen verwundert, weil die SPD noch vor wenigen Jahren, als sie in der Regierung war, eine Entschädigung explizit abgelehnt hat.
Ich zitiere aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN aus dem Jahr 2006:
„Eine Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener durch die Bundesrepublik Deutschland hat es ebensowenig gegeben wie eine Entschädigung deutscher Kriegsgefangener durch die Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten.“ (Drucksache 16/2423). Die Rotarmisten sollten keine Entschädigung erhalten, weil auch deutsche Kriegsgefangene „unrechtmäßig zugefügte Leiden“ erlitten hätten.
Verfasst wurde diese Begründung vom Finanzministerium, das damals in der Hand der SPD war, geführt von Herrn Steinbrück. Was der damals hat aufschreiben lassen, strotzt von Zynismus, Gleichsetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen. Er hat völlig ausgeblendet, dass es die Nazis waren, die entschieden hatten, einen räuberischen Vernichtungskrieg zu führen und millionenfache Morde zu begehen.
Man kann nicht allen Ernstes die Leiden der deutschen Kriegsgefangenen, die es natürlich gegeben hat, mit dem Schicksal der sowjetischen Gefangenen gleichsetzen. Die drei Millionen Rotarmisten starben nicht aufgrund vereinzelten willkürlichen Verhaltens ihres Aufsichtspersonals, auch nicht an logistischen Problemen, sondern ihr Tod war Ausdruck der Absicht, das vermeintliche Untermenschenvolk systematisch zu dezimieren.
Schon 1984 hat der Historiker Rolf-Dieter Müller festgehalten: „Dass mit der Hungerpolitik gegenüber der sowjetischen Zivilbevölkerung und den Kriegsgefangenen eine konkrete Vernichtungsabsicht verbunden gewesen ist, lässt sich zumindest für die politische Führungsspitze des Dritten Reiches eindeutig feststellen.“
Vielleicht haben die Kollegen von der SPD seit 2006 dazugelernt. Vielleicht legen sie es auch nur darauf an, kurz vor Schluss der Legislaturperiode noch rasch einen Schauantrag einzubringen, den sie schnellstmöglich abhaken wollen.
Dennoch: Für DIE LINKE ist klar, dass wir jeden Ansatz mittragen, das Unrecht an NS-Opfern so gut wie möglich zu entschädigen.
Allerdings ist der Antrag von SPD und Grünen von Zögerlichkeit und Halbherzigkeit geprägt.
Zum einen, weil er die Vernichtungsabsicht, also die gewollte Ermordung von Millionen Gefangenen durch die Wehrmacht, verharmlosend auf ein „billigend in Kauf genommen“ reduziert.
Zum anderen, weil der Antrag in sich inkonsequent ist. Denn wenn man die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen ausdrücklich als NS-Unrecht anerkennt, dann muss man ihnen wenigstens die gleiche Entschädigung zugestehen wie den zivilen Zwangsarbeitern, also 7500 Euro. SPD und Grüne wollen ihnen nur ein Drittel davon zugestehen, und sie wollen ausdrücklich den Rechtsweg ausschließen, was wiederum der Willkür in der Entschädigungsbürokratie Tür und Tor öffnet.
Bei der NS-Opfer-Entschädigung sind lange genug halbe Sachen gemacht worden. Notwendig ist es, das Bundesentschädigungsgesetz wieder zu öffnen, um den Überlebenden einen regulären Entschädigungsanspruch zuzugestehen.
Die Soldatinnen und Soldaten der Roten Armee haben den größten Beitrag zur Niederwerfung des Faschismus in Europa geleistet. Sie verdienen auch aus diesem Grund eine würdevolle Behandlung, und sie haben ein Recht darauf, endlich Entschädigung für die Verbrechen zu erhalten, die die Nazis an ihnen begangen haben. Ich schlage im Übrigen vor, auch die Angehörigen der Partisanenverbände und die Opfer der sogenannten „Bandenbekämpfung“ in eine Entschädigungsregelung einzubeziehen.“