„Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort aus, die anlasslosen Kontrollen in Zügen und auf Bahnhöfen dienten der Bekämpfung von irregulärer Migration. Daher knüpften sie notwendigerweise an äußere Erscheinungsmerkmale an. Das ist eine nicht hinnehmbare Rechtfertigung von ‚racial profiling‘, das von Menschenrechtlern wiederholt als verfassungswidrig kritisiert wurde. Dies wurde auch von Gerichten bestätigt.
2012 wurden nach den Angaben der Bundesregierung fast eine halbe Million Menschen ohne konkreten Anlass oder Verdacht kontrolliert. Ausschlaggebend für den Eingriff der Polizei ist das nicht-deutsche Aussehen der Betroffenen. Die Kontrollen bedeuten in jedem einzelnen Fall einen Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung. Die Zahl der Feststellungen von illegalem Aufenthalt oder illegaler Einreise stehen zu diesen massenhaften Grundrechtseingriffen in keinem Verhältnis. Lediglich bei 0,7 Prozent der Kontrollen wurde ein entsprechender Verdacht festgestellt. Es handelt sich also um polizeiliche Maßnahmen ins Blaue hinein. Die Befugnis zur anlasslosen Kontrolle widerspricht damit rechtsstaatlichen Anforderungen und ist ersatzlos zu streichen. Dafür wird sich DIE LINKE auch im künftigen Bundestag einsetzen.“