Justizministerin Brigitte Zypries hat gestern im ZDF angekündigt, die geplante Anti-Terror-Datei solle ein „Mittelweg“ aus Volltext- und Indexdatei werden.
Offenbar teilt Frau Zypries die Ansicht von Bürgerrechtlern, dass eine Volltextdatei auf jeden Fall verfassungswidrig wäre. Es bleibt allerdings das Geheimnis der Justizministerin, wie ein „Mittelweg“ zwischen Verfassungskonformität und Verfassungswidrigkeit aussehen soll.
„Ein bisschen verfassungsfeindlich“ gibt es nicht. Wenn es Frau Zypries ernst damit meint, auf der „Trennung der Informationen von Polizei und Geheimdiensten“ zu bestehen, wie sie gestern ausgeführt hat, dann muss auf die Datei verzichtet werden. Denn deren Sinn ist schließlich gerade die Zusammenführung solcher Informationen und damit die Aufhebung des Trennungsgebotes.
Wer die Anti-Terror-Datei aufbauen will, kommt deshalb an einem Verfassungsbruch gar nicht vorbei. Frau Zypries kommt dem Innenminister nun auf halbem Wege entgegen. Wolfgang Schäuble will seine alten Forderungen umsetzen, die darauf hinauslaufen, möglichst viele Daten über möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu sammeln und den Generalverdacht zur Regel zu machen. Im Bundeskabinett wird nur noch darüber verhandelt, wie umfangreich der geplante Verfassungsbruch werden soll. Zumindest von einer Justizministerin sollte man erwarten können, solche Pläne zu vereiteln, statt sie zu unterstützen.
Der Gesetzentwurf für die Anti-Terror-Datei sieht ausdrücklich vor, auch solche Bürger, gegen die überhaupt kein Verdacht vorliegt, zu überwachen und die Daten zwischen Geheimdiensten und Polizei auszutauschen. Aus bürgerrechtlicher Sicht lehne ich dies ab. Wenn Geheimdienste akute Terrorgefahren erkennen, dann können sie bereits auf der bestehenden Rechtsgrundlage davor warnen.