Wie vor 20 Jahren wird als eines der Argumente für die Volkszählung vorgebracht, damit eine Basis für Planungen und Entscheidungen kommunaler Verwaltungen schaffen zu wollen. Weiterhin ist aber richtig: die Kommunen müssen in ihrer Verwaltungstätigkeit und in der Stadtplanung sowieso entsprechende Daten erheben. Nach kurzer Zeit sind die Daten einer Volkszählung nicht mehr aktuell. Auch wenn diesmal deutlich weniger ausgegeben werden soll: eine halbe Milliarde Euro für Daten, die schnell wieder veraltet sind, ist herausgeschmissenes Geld.
Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist die geplante Volkszählung nicht weniger problematisch als die letzte. Die Zusammenführung aller Melderegisterdaten in einer Datei lässt sich nur sinnvoll bewältigen, wenn alle Datensätze Kennnummern erhalten. Das kommt der Einführung einer Personenkennziffer durch die Hintertür nahe, die nach geltendem Recht nicht zulässig ist. Diese Dateien sollen zwar wieder gelöscht werden. Aber wer weiß, ob nicht in diese Richtung nachgelegt wird, wenn man sie einmal hat.
Schließlich: Steuergerechtigkeit als einen Grund für die Notwendigkeit einer Volkszählung anzuführen, wie von Bundesinnenminister Schäuble getan wird, ist geradezu absurd. Die steigende Belastung gerade der kleineren Einkommen durch indirekte Steuern, die milliardenschwere Entlastung der oberen Einkommensgruppen und der Kapitaleigentümer ist bekannt. Die unteren Lohngruppen müssen einen immer größeren Teil der Lasten tragen, Lohnsteuer und indirekte Steuern haben einen immer größeren Anteil an der Gesamtsteuerlast. Um dieses System gerechter zu gestalten, brauchen wir keine Volkszählung!